Wenn ein Mitglied der St.-Johannis-Kirchengemeinde verstorben ist, können Sie als Angehöriger, Verwandter oder Bekannter im Pfarramt anrufen, um eine Aussegnung, Verabschiedung zu begehen. Das ist eine kleine liturgische Feier. Wenn möglich, kann das im Haus/in der Wohnung geschehen oder im Aussegnungsraum des Friedhofshauses.
Im Regelfall gestalten der Pastor oder die Pastorin die Trauerfeier. Vorher trifft man sich mit den nächsten Angehörigen zu einem Trauergespräch. Hierbei stehen Erinnerungen an das Leben des verstorbenen Gemeindemitglieds und die Gestaltung der Trauerfeier im Mittelpunkt. Dabei spielen Wünsche von Angehörigen oder des Verstorbenen, wie z.B. Lieder, Musik, oder Bibelverse eine Rolle. Im Trauergottesdienst wird an das Leben des Verstorbenen/der Verstorbenen gedacht, auch im Licht des Evangeliums und im Glauben an die Auferstehung von den Toten. Dazu gehören Gebete, Bibellesungen, Lieder und eine Ansprache.
Über die Bestattungsformen gibt der Bestatter oder das Gemeindebüro Auskunft. Die aktuelle Friedhofsordnung finden Sie hier.
Im Gottesdienst der Gemeinde am Sonntag nach einer Beerdigung wird fürbittend der Verstorbenen und der Angehörigen gedacht. Im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (Letzter Sonntag im Kirchenjahr) werden die Namen aller Verstorbenen der Gemeinde des vergangenen Kirchenjahres noch einmal gelesen.
Die evangelischen Internetseiten trauernetz.de und trauervers.de bieten Hilfe und Unterstützung im Umgang mit dem Tod – wenn der eigene Tod vor Augen steht oder ein Mensch gestorben ist. Außerdem gibt es hier Musik, Literatur, Gedichte und Filme rund um das Thema und viele Adressen und Kontakte.