Der Gemeindebeirat

Der Gemeindebeirat gehört seit über 30 Jahren zur Kirchengemeinde St. Johannis.


Wozu ist er eingerichtet?
In der Kirchgemeindeordnung (KGO §78 - §84) ist seine Einrichtung vorgesehen. Seine Aufgaben: Förderung des Gemeindelebens, sowie Beratung und Unterstützung des Kirchenvorstandes und des Pfarramtes. Der GBR versteht sich als "Ohr und Sprachrohr der Basis"; d.h. hier ist der richtige Ort, um Anfragen und Anregungen aus der Gemeinde zu machen, die zu einem lebendigen Gemeindeleben beitragen sollen. Daher ist es wünschenswert, dass möglichst alle Altersgruppen im GBR vertreten sind. Der Gemeindebeirat unterbreitet dem Kirchenvorstand Vorschläge, die dieser auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und letztendlich darüber entscheidet. In der Vergangenheit hat sich diese, sich gegenseitig ergänzende, gute Zusammenarbeit von GBR und KV zum Wohle der Gemeinde bewährt. Des Weiteren kann natürlich der Gemeindebeirat eigene Ideen und Vorstellungen einbringen.


Wie wird er bestimmt?   
Der Kirchenvorstand entscheidet, ob ein Gemeindebeirat eingerichtet werden und wer ihm angehören soll. Auch das Pfarramt oder die Gemeindeversammlung können seine Einrichtung beantragen.


Wer gehört dazu?
Die Mitglieder werden von dem Kirchenvorstand offiziell berufen und in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die Namen der Mitglieder des aktuellen Gemeindebeirats finden Sie rechts.

Dem Gemeindebeirat gehören an:

 

  • Bensemann, Heidrun
  • Detlefsen, Wiebe
    • Kittler, Michael
      (1. Vorsitzender,
      Tel. 0 58 41 - 70 97 79,
      Mail: m.kittler@web.de)
  • Labatz, Norbert
  • Martens, Leonhard
  • Mieth, Helena         
  • Müller, Bernhard
  • Pengel, Aimo
  • Ragotzky, Hans-Joachim